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Zugangseröffnung für die elektrionische Kommunikation

 

Der Landkreis Saarlouis kann zur Zeit noch keine verschlüsselten und / oder signierte Mails entgegennehmen.

Wir bieten jedoch zur rechtsverbindlichen Kommunikation die  virtuelle Poststelle an.

 

 

Der Landkreis Saarlouis bietet mit dem virtuellen Briefkasten eGo-Mail die Möglichkeit zur sicheren und rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung.

Für Verwaltungsverfahren richtet sich die Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes ( SVwVfG ). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Der Landkreis Saarlouis eröffnet diesen Zugang nach den nachfolgend veröffentlichten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen.

Von dieser Regelung sind Eigenbetriebe und kreiseigene Beteiligungen ausgeschlossen.

Die Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation mit dem Landkreis Saarlouis finden Sie  hier.

 

 


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