Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe umfasst die Betreuung von Jugendlichen und Heranwachsenden bis zum Abschluss eines Strafverfahrens gegen den/die Betroffenen einschließlich der Begleitung zum Strafverfahren. Ergibt sich während der Betreuung ein erzieherischer Bedarf des Betreuten, kann die Jugendgerichtshilfe alle Hilfen gemäß der §§ 27 ff SGB VIII einleiten und durchführen.
Tel. Sozialinfothek: (06831) 444 555





