Dezernat II - Sozialdezernat
Sozialamt, Jugendamt, Amt für soziale Einrichtungen und Dienste, Jobcenter, BQ
Das Sozialdezernat befasst sich mit Menschen in jedwedem Lebensalter. In den dem Sozialdezernat zugehörigen Ämtern werden die Beratungen, Unterstützungen und Leistungen vorgehalten, die der Landkreis nach den Sozialgesetzbüchern in seiner Zuständigkeit sicherzustellen hat.
Das Sozialamt kümmert sich um Grundsicherungsleistungen für Personen über 65 Jahren oder dauerhaft und vollständig erwerbsunfähige Menschen, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bestattungskosten, Wohngeld (WoGG),. Leistungen für Asylbewerber (AsylbLG), Hilfen in anderen Lebenslagen,.
Das Jugendamt umfasst folgende Bereiche: Beratung und Unterstützung bei allen Problemen von Kindern und Jugendlichen; Adoptionen, Beistandschaften; Beratung in Erziehungsfragen, Trennung, Scheidung, bei Gewalt und Missbrauch, Ausübung der Personensorge, Unterstützung bei der Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts, Unterhaltsangelegenheiten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige; Familien- und Vormundschaftsrechtssachen, Förderung von Kindertageseinrichtungen, Jugendheimen; Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, Jugendsozialarbeit (sozialpädagogische Hilfen), Jugendgerichtshilfe, Kinderschutz und Jugendschutz, Kindertagespflegestellen, Pflegekinder, Allgemeiner Sozialer Dienst, Sozialpädagogische Familienhilfe, all diese Themen werden im Jugendamt bearbeitet.
Das Amt für soziale Dienste und Einrichtungen umfasst das planerische Engagement für die Gestaltung der Lebensbedingungen für die älteren Menschen im Landkreis sowie die Unterstützungen im Fall von Pflegebedürftigkeit durch den örtlichen Sozialhilfeträger.
Hieran angegliedert ist auch der Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis. Der Pflegestützpunkt wird gemeinsam getragen vom Landkreis Saarlouis und den Landesverbänden der saarländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Das Jobcenter Saarlouis in gemeinsamer Trägerschaft mit der Bundesagentur für Arbeit und mit seinen Standorten in Saarlouis, Dillingen und Lebach ist für die Betreuung der Hilfeempfänger nach dem SGB II ("Hartz IV") zuständig. Die Aufgabe umfasst einerseits die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II) und andererseits die (Re-) Integration der erwerbsfähigen Hilfeempfänger in den Arbeitsmarkt.
Der Landkreis Saarlouis ist darüber hinaus Träger der BQ, Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH. Diese Gesellschaft bietet in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose Menschen an.
(06831) 444 434
06831 444 222
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